Satzung
Satzung des Netzwerkes (Auszug)
Satzungszweck
1. Der Verein ist ein freiwilliger, parteipolitisch unabhängiger Zusammenschluss von Vereinen, Verbänden und Initiativen deren Wirken von folgenden Merkmalen bestimmt wird:
- demokratische Entscheidungsstrukturen, Offenheit und Transparenz der Arbeitsstrukturen
- nichtkommerzielle Ausrichtung
- Initiierung gesellschaftspolitischer, sozialer und kultureller Lernprozesse
- Förderung demokratischer und humanistischer Denk- und Verhaltensweisen
- Wille zur aktiven Zusammenarbeit
2. Der Verein verfolgt den Zweck der Förderung:
- von Kunst und Kultur, insbesondere der Soziokultur
- der gesamten Jugendhilfe, mit Schwerpunkt der §§ 11- 16 SGB VIII
-
der Erziehung, der Allgemein- und Berufsbildung
-
der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
- der Demokratiebildung, sowie der Förderung demokratischer Beteiligungsprozesse
Komplette Satzung als PDF zum Download